Bei Bauprojekten treffen zwei berechtigte Interessen aufeinander: Auftraggeber möchten nur für nachvollziehbar erbrachte Leistungen zahlen, Handwerksbetriebe benötigen planbare und verlässliche Zahlungsabläufe. Fairpay strukturiert diesen Prozess auf Grundlage klarer vertraglicher Regeln.
Voraussetzung ist zunächst ein geschlossener Werk- oder Leistungsvertrag zwischen Auftraggeber und Handwerker. Erst danach wird für das konkrete Bauprojekt ein Fairpay-Treuhandauftrag vereinbart. Erst auf dieser Grundlage wird der Zahlungsprozess eingerichtet. Vor Vertragsabschluss muss daher kein Geld eingezahlt und kein Zahlungsauftrag eingestellt werden.
Der Treuhandauftrag beschreibt insbesondere die Beteiligten, den Bezug zum Bauvertrag, die vorgesehenen Zahlungsstufen, erforderliche Nachweise und die Bedingungen für eine Freigabe. Dadurch wird für beide Seiten nachvollziehbar, wann eine Zahlung vorbereitet und wann sie freigegeben werden kann.
Für Handwerker entsteht ein klarer Prozess: Welche Leistung ist geschuldet? Welche Unterlagen oder Leistungsnachweise sind erforderlich? Wer bestätigt den Leistungsstand? Wann liegen die Voraussetzungen für die nächste Zahlung vor? Diese Transparenz reduziert Rückfragen und kann unnötige Auseinandersetzungen über Abschlagsrechnungen vermeiden.
Der Auftraggeber behält einen nachvollziehbaren Bezug zwischen Zahlung und tatsächlich erbrachter Bauleistung. Die Freigabe erfolgt entsprechend den vertraglich festgelegten Bedingungen und grundsätzlich erst, wenn der betreffende Leistungsstand erreicht und dokumentiert ist.
Bei Unklarheiten über Qualität oder Leistungsstand kann eine gesonderte fachliche Prüfung erforderlich sein. Ein Sachverständiger kann die ausgeführte Leistung in Augenschein nehmen und technisch bewerten. Fairpay ersetzt dabei weder Bauleitung noch Rechtsberatung, sondern bildet den vereinbarten Zahlungs- und Freigabeprozess ab.
Abschlagszahlungen beim Hausbau · Zahlungsfreigabe nach Bauleistung · Treuhandauftrag für Bauprojekte · Fairpay Treuhandservice
Nein. Der Fairpay-Prozess beginnt erst nach dem Bauvertrag und dem projektbezogenen Treuhandauftrag.
Nein. Er verknüpft Zahlungen mit vereinbarten Leistungsständen und Nachweisen. Eine technische Prüfung kann bei Zweifeln gesondert erforderlich sein.
Maßgeblich ist der konkrete Treuhandauftrag. Nach dem auf der Fairpay-Hauptseite beschriebenen Ablauf gibt der Auftraggeber frei; Fairpay zahlt entsprechend der Vereinbarung aus.
Verbindlich sind die für das konkrete Projekt abgeschlossenen Vertragsunterlagen. Diese Angaben sollten vor Vertragsschluss vollständig geprüft werden.