Auftraggeber und Auftragnehmer schließen zunächst den Werk- oder Leistungsvertrag. Danach wird für den konkreten Auftrag ein Fairpay-Treuhandauftrag vereinbart. Vor dessen Abschluss gibt es keine Einzahlung, keinen Zahlungsauftrag und keinen angestoßenen Zahlungsprozess.
Erst nach schriftlicher Bestätigung des konkreten Konto-, Vertrags- und Weisungsmodells kann die vereinbarte Zahlungsbereitstellung erfolgen. Bank, Kontoinhaber, Einsichts- und Weisungsrechte sowie die rechtlichen Voraussetzungen müssen vorab eindeutig geklärt sein.
Mehr dazu: Treuhandauftrag für Bauprojekte, Zahlungsfreigabe nach Bauleistung und Abschlagszahlungen beim Hausbau.
Nur bei Streit oder Zweifeln kann ein Sachverständiger vor Ort prüfen, Abweichungen oder Mängel dokumentieren und bei Bedarf eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Er erteilt keine rechtliche Zahlungsfreigabe.
Ohne abgeschlossenen Werk- oder Leistungsvertrag und Fairpay-Treuhandauftrag werden weder Einzahlung noch Zahlungsauftrag oder Zahlungsprozess angestoßen.
Der Sachverständige prüft und bewertet – der Auftraggeber gibt frei – Fairpay zahlt aus.
FairPay steht für nachvollziehbare Abläufe, klare Zuständigkeiten und transparente Kommunikation.
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Die Antworten fassen den grundsätzlichen Ablauf zusammen. Verbindlich sind die für das konkrete Bauprojekt abgeschlossenen Vertragsunterlagen.
Nein. Zuerst wird der Werk- oder Leistungsvertrag geschlossen, danach der projektbezogene Fairpay-Treuhandauftrag. Erst auf dieser Grundlage beginnt der vereinbarte Zahlungsprozess.
Nach dem hier beschriebenen Ablauf gibt der Auftraggeber bei erfüllten Voraussetzungen frei; Fairpay setzt anschließend den vereinbarten Zahlungsschritt um. Maßgeblich bleibt der konkrete Treuhandauftrag.
Ein Sachverständiger kann die betreffende Leistung technisch prüfen und bewerten. Er erteilt keine Rechtsberatung und trifft nicht anstelle des Auftraggebers die Freigabeentscheidung.
Nein. Fairpay bildet den vereinbarten Zahlungs- und Freigabeprozess ab. Bauleitung, technische Fachprüfung und rechtliche Beratung sind getrennte Aufgaben.
Diese ergeben sich aus den konkreten Vertragsunterlagen. Sie sollten vor Vertragsschluss vollständig geprüft und bei Unklarheiten fachlich oder rechtlich geklärt werden.
Vertiefung: Abschlagszahlungen, Zahlungsfreigabe, Treuhandauftrag und Vorteile für beide Vertragsseiten.
Anbieter ist die Fairpay Treuhandservice GmbH, Wilhelmshavener Heerstrasse 40a, 26125 Oldenburg. Vertreten durch Dipl.-Ing. (FH) Andreas Severin. Eingetragen beim Amtsgericht Bremen unter HRB 29714 HB.
Die Website beschreibt den grundsätzlichen Prozess. Verbindliche Angaben zu Bank, Kontoinhaber, Zahlungsdienstleister, Kosten, Weisungsrechten, Rückabwicklung und Streitfällen ergeben sich ausschließlich aus den konkret abgeschlossenen Vertragsunterlagen. Ohne diese Bestätigung erfolgt keine Zahlungsabwicklung.