Wer baut, sollte Haftungs-, Sach- und Zahlungsrisiken getrennt betrachten. Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Welche Schäden tatsächlich versichert sind, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ein strukturierter Zahlungsprozess kann ergänzend Transparenz schaffen. Er ersetzt jedoch weder Versicherungsschutz noch Rechtsberatung oder technische Bauüberwachung.
Eine Bauherrenhaftpflicht kann gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter abdecken, wenn von der Baustelle Personen- oder Sachschäden ausgehen. Entscheidend sind der konkrete Tarif und die vereinbarten Bedingungen.
Eigenleistungen, Baukosten, Grundstücksbesonderheiten und bereits begonnene Arbeiten sollten dem Versicherer vollständig mitgeteilt werden. Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse sind vor Baubeginn zu prüfen.
Eine Bauleistungsversicherung kann unvorhergesehen eintretende Sachschäden an Bauleistungen und Baustoffen während der Bauzeit abdecken. Der tatsächliche Schutz ist tarifabhängig.
Ob beispielsweise Unwetter, Vandalismus, Diebstahl, Materialfehler oder Feuer erfasst sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Eine Feuerrohbauversicherung und weitere Bausteine müssen gegebenenfalls gesondert abgestimmt werden.
Versicherungsleistungen und ein Zahlungsprozess haben unterschiedliche Aufgaben und sollten getrennt beurteilt werden.
Fairpay kann Zahlungsstufen, Leistungsnachweise, Zuständigkeiten und Freigabeschritte für ein Bauprojekt nachvollziehbar strukturieren.
Der Ablauf beginnt mit dem Werk- oder Leistungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Danach folgt der Fairpay-Treuhandauftrag für den konkreten Auftrag. Vor dessen Abschluss gibt es keine Einzahlung, keinen Zahlungsauftrag und keinen angestoßenen Zahlungsprozess. Erst nach schriftlicher Bestätigung des konkreten Konto- und Rollenmodells kann die vereinbarte Zahlungsbereitstellung erfolgen. Bank, Kontoinhaber, Einsichts- und Weisungsrechte müssen in den Vertragsunterlagen eindeutig festgelegt sein.
Passende Ratgeber: Abschlagszahlungen beim Hausbau und Treuhandauftrag für Bauprojekte.
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschuldete Werkleistung. Maßgeblich sind insbesondere der vereinbarte Leistungsumfang, die vereinbarte Beschaffenheit und, soweit einschlägig, die anerkannten Regeln der Technik.
Der Auftraggeber prüft die Leistung und erteilt die vertraglich vorgesehene Zahlungsfreigabe. Fairpay entscheidet grundsätzlich nicht über die Freigabe, sondern wickelt danach die Auszahlung entsprechend dem Treuhandauftrag ab.
Nur bei Streit oder Zweifeln kann ein Sachverständiger die Leistung vor Ort prüfen, Abweichungen oder Mängel dokumentieren und bei Bedarf eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Der Sachverständige erteilt keine rechtliche Zahlungsfreigabe.
Der Sachverständige prüft und bewertet – der Auftraggeber gibt frei – Fairpay zahlt aus. Klare Verfahren verbessern die Transparenz, schließen Insolvenz-, Streit- oder Ausfallrisiken jedoch nicht vollständig aus.
Gern prüfen wir in einem Erstgespräch, welche Zahlungsstufen, Nachweise und Freigaberegeln für Ihr Projekt sinnvoll beschrieben werden können.
Eine Geldannahme oder Zahlungsabwicklung erfolgt erst nach vollständiger rechtlicher, vertraglicher und aufsichtsrechtlicher Klärung.
FairPay steht für nachvollziehbare Zahlungsabläufe, klare Zuständigkeiten und transparente Kommunikation. Technische und rechtliche Prüfungen sind gesonderte Leistungen.
Termine nur nach vorheriger Anmeldung bei uns im Büro!