Vor Leistungsbeginn schließen Auftraggeber und Auftragnehmer ihren Werk- oder Leistungsvertrag und danach den Fairpay-Treuhandauftrag für den konkreten Auftrag. Erst anschließend erfolgt die vereinbarte Einzahlung. Vorher gibt es weder Einzahlung noch Zahlungsauftrag oder angestoßenen Zahlungsprozess.
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschuldete Werkleistung. Maßstäbe sind unter anderem die vereinbarte Beschaffenheit und die anerkannten Regeln der Technik. Der Auftraggeber prüft und gibt frei; Fairpay wickelt danach die Auszahlung gemäß Treuhandauftrag ab.
Der Prozess ersetzt keine Bonitätsprüfung und garantiert weder Zahlung noch den Ausschluss von Forderungsausfällen.
Klare Rollen: Nur bei Streit oder Zweifeln kann ein gesondert beauftragter Sachverständiger die Leistung prüfen, Abweichungen oder Mängel dokumentieren und bei Bedarf eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Er erteilt keine rechtliche Zahlungsfreigabe.
Der Sachverständige prüft und bewertet – der Auftraggeber gibt frei – Fairpay zahlt aus.
Weiterführend: Treuhandservice für Handwerker und Auftraggeber sowie Zahlungsfreigabe nach Bauleistung.
Vor Leistungsbeginn sollten Leistungsumfang, Vergütung und Zahlungsbedingungen eindeutig vereinbart sein. Der Fairpay-Treuhandauftrag baut auf diesem Vertrag auf und legt fest, welche Nachweise für die jeweilige Zahlungsstufe erforderlich sind.
Bestehen Zweifel am Leistungsstand oder an der Ausführungsqualität, kann eine technische Prüfung gesondert beauftragt werden. Der Sachverständige bewertet die Leistung; die Freigabeentscheidung verbleibt beim Auftraggeber.
Aufmaße, Rechnungen, Fotodokumentationen und weitere vereinbarte Leistungsnachweise schaffen eine nachvollziehbare Grundlage für die Prüfung und spätere Zahlungsfreigabe.
Wir erläutern Ihnen, wie sich Zahlungsstufen und Nachweise für Ihr konkretes Bauprojekt sinnvoll strukturieren lassen.
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