Handwerksbetriebe sollten vorab wissen, welche Nachweise erforderlich sind, wer Leistungsstände prüft und wer Freigabeentscheidungen trifft.
Ein abgestimmter Prozess kann die Kommunikation verbessern. Er ersetzt keine Bonitätsprüfung und garantiert weder Zahlung noch den Ausschluss von Forderungsausfällen.
Technische Kontrollen erfolgen nur aufgrund eines gesonderten Prüfauftrags und garantieren keine Mangelfreiheit.
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