Zuerst schließen Auftraggeber und Auftragnehmer den Werk- oder Leistungsvertrag. Danach folgt für den konkreten Auftrag der Fairpay-Treuhandauftrag. Vor dessen Abschluss gibt es keine Einzahlung, keinen Zahlungsauftrag und keinen angestoßenen Zahlungsprozess.
Erst anschließend zahlt der Auftraggeber auf das vorgesehene Treuhandkonto ein. Nach der Leistungserbringung prüft der Auftraggeber und gibt die Zahlung frei. Fairpay entscheidet grundsätzlich nicht über die Freigabe, sondern wickelt danach die Auszahlung gemäß Treuhandauftrag ab.
Bei Streit oder Zweifeln kann eine gesondert beauftragte sachverständige Prüfung erfolgen. Der Sachverständige prüft und bewertet – der Auftraggeber gibt frei – Fairpay zahlt aus.
Vor Projektbeginn werden die beteiligten Vertragsparteien, Zahlungsstufen, erforderlichen Nachweise und Zuständigkeiten eindeutig beschrieben. Dadurch ist für alle Beteiligten nachvollziehbar, wer welche Information liefert und wann eine Zahlung vorbereitet werden kann.
Die Regeln gelten für beide Vertragsseiten gleichermaßen: Leistung und Nachweise müssen prüfbar sein, Freigaben müssen nachvollziehbar erfolgen und Fairpay zahlt erst aus, wenn die im Treuhandauftrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen.
Wir zeigen Ihnen, wie der Fairpay-Prozess für Ihr konkretes Bauprojekt aufgebaut werden kann.
FairPay steht für nachvollziehbare Abläufe, klare Zuständigkeiten und transparente Kommunikation.
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