Technische Prüfungen sind nicht automatisch Bestandteil eines Fairpay-Auftrags. Nur bei Streit oder Zweifeln kann Fairpay den Kontakt zu einem unabhängigen Bausachverständigen oder zum Engineering & Dienstleistungsbüro herstellen.
Der Sachverständige kann die Leistung vor Ort prüfen, Abweichungen oder Mängel dokumentieren und bei Bedarf eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Prüfungsumfang, Vergütung und Dokumentation werden gesondert vereinbart. Der Sachverständige erteilt keine rechtliche Zahlungsfreigabe.
Der Sachverständige prüft und bewertet – der Auftraggeber gibt frei – Fairpay zahlt aus.
Bei erkennbaren Auffälligkeiten können der Ist-Zustand, sichtbare Mängel, offene Leistungen und vorhandene Unterlagen innerhalb eines festgelegten Prüfungsumfangs dokumentiert werden.
Aussagen zu Ursache, Sanierung oder Kosten sind nur möglich, soweit sie beauftragt und technisch belastbar sind. Die Prüfung stellt keine Garantie für Mangelfreiheit dar und ersetzt keine rechtliche Bewertung.
Die sachverständige Begleitung einer Bauabnahme kann dabei helfen, sichtbare Mängel, Restleistungen und fehlende Unterlagen strukturiert zu erfassen.
Die rechtsgeschäftliche Abnahme bleibt eine Entscheidung beziehungsweise Handlung der Vertragsparteien. Rechtliche Vorbehalte und Fristen sollten bei Bedarf anwaltlich geprüft werden.
FairPay steht für nachvollziehbare Zahlungsabläufe, klare Zuständigkeiten und transparente Kommunikation. Technische und rechtliche Prüfungen sind gesonderte Leistungen.
Termine nur nach vorheriger Anmeldung bei uns im Büro!