Fairpay entwickelt nachvollziehbare Prozesse für Bauherren, Handwerksbetriebe und weitere Projektbeteiligte. Der Grundablauf ist eindeutig: Werk- oder Leistungsvertrag, danach Fairpay-Treuhandauftrag, erst dann Einzahlung und Zahlungsprozess.
Nach der Leistungserbringung prüft und gibt der Auftraggeber frei. Fairpay wickelt die Auszahlung entsprechend dem Treuhandauftrag ab. Nur bei Streit oder Zweifeln kann ein Sachverständiger gesondert prüfen und bewerten; er gibt die Zahlung nicht rechtlich frei.
Fairpay verspricht weder Mangelfreiheit noch den Ausschluss von Zahlungs- oder Insolvenzrisiken. Umfang und rechtliche Ausgestaltung der Leistungen werden vor Vertragsschluss erläutert.
Vor Abschluss des Treuhandauftrags gibt es keine Einzahlung, keinen Zahlungsauftrag und keinen angestoßenen Zahlungsprozess.
Klare Rollen: Nur bei Streit oder Zweifeln kann ein gesondert beauftragter Sachverständiger die Leistung prüfen, Abweichungen oder Mängel dokumentieren und bei Bedarf eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Er erteilt keine rechtliche Zahlungsfreigabe.
Der Sachverständige prüft und bewertet – der Auftraggeber gibt frei – Fairpay zahlt aus.
Entwicklung der FairPay-Idee
FairPay steht für nachvollziehbare Abläufe, klare Zuständigkeiten und transparente Kommunikation.
Termine nur nach vorheriger Anmeldung bei uns im Büro!
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