Eine Zahlungsfreigabe im Bauprojekt sollte auf klar definierten Voraussetzungen beruhen. Fairpay unterstützt dabei, die vertraglich festgelegten Bedingungen für Leistungsstand, Nachweise und Freigabe nachvollziehbar abzubilden.
Der Prozess beginnt nicht mit einer unverbindlichen Anfrage. Zunächst schließen Auftraggeber und Auftragnehmer ihren Werk- oder Leistungsvertrag. Anschließend wird für dieses Bauprojekt ein Fairpay-Treuhandauftrag vereinbart. Erst danach werden die vorgesehenen Zahlungsschritte umgesetzt.
Je nach Vertrag können unterschiedliche Kriterien vorgesehen sein. Dazu zählen insbesondere ein definierter Baufortschritt, prüfbare Rechnungsunterlagen, Aufmaße, Abnahmen von Teilleistungen, Dokumentationen oder weitere vereinbarte Nachweise. Maßgeblich ist die konkrete vertragliche Regelung.
Die Zahlungsfreigabe sollte nicht mit einer pauschalen Aussage gleichgesetzt werden, dass ein gesamtes Bauwerk mangelfrei ist. Sie bezieht sich auf die Bedingungen der jeweiligen Zahlungsstufe. Werden Mängel oder Abweichungen festgestellt, kann die Freigabe entsprechend den vereinbarten Regeln zurückgestellt oder angepasst werden.
Wenn zwischen den Beteiligten Zweifel über den Leistungsstand oder die Ausführungsqualität bestehen, kann eine gesonderte technische Prüfung sinnvoll oder vertraglich vorgesehen sein. Ein Sachverständiger kann die betreffende Bauleistung vor Ort prüfen und eine fachliche Einschätzung abgeben. Auf dieser Grundlage lässt sich die weitere Freigabeentscheidung sachlicher treffen.
Die Freigabe richtet sich nach dem vereinbarten Treuhand- und Vertragsmodell. Fairpay setzt die Zahlung um, wenn die vertraglich festgelegten Voraussetzungen und erforderlichen Freigaben vorliegen. Die Zuständigkeiten sollten deshalb bereits zu Beginn eindeutig dokumentiert sein.
Abschlagszahlungen beim Hausbau · Treuhandauftrag für Bauprojekte · Treuhandservice für Handwerker und Auftraggeber
Ist der für die Zahlungsstufe beschriebene Baufortschritt erreicht?
Liegen die vereinbarten Rechnungen, Aufmaße, Fotos oder Protokolle vor?
Sind offene Restleistungen oder technische Zweifel dokumentiert?
Ist eindeutig festgelegt, wer prüft und wer die Freigabe erklärt?
Eine fachliche Prüfung kann den Leistungsstand beschreiben und Abweichungen benennen. Sie ersetzt keine rechtliche Auslegung des Bauvertrags und löst ohne die vertraglich erforderliche Freigabe keine Zahlung aus. Fairpay trifft keine Rechtsentscheidung und ersetzt weder Bauleitung noch anwaltliche Beratung.
Nach dem auf der Fairpay-Hauptseite beschriebenen Ablauf gibt der Auftraggeber frei. Maßgeblich bleibt die Regelung im konkreten Treuhandauftrag.
Fairpay bildet den Zahlungsprozess ab. Bei technischen Zweifeln kann eine gesonderte fachliche Prüfung erforderlich sein.
Nein. Sie bezieht sich auf die Bedingungen der jeweiligen Zahlungsstufe und nicht automatisch auf das gesamte Bauwerk.
Fehlende Unterlagen sollten dokumentiert und nachgereicht werden. Ob eine Freigabe möglich ist, richtet sich nach dem vereinbarten Modell.