Ein Treuhandauftrag bei einem Bauprojekt schafft einen verbindlichen Rahmen für die vereinbarte Zahlungsabwicklung. Er ersetzt nicht den eigentlichen Bauvertrag. Vielmehr baut er auf dem bereits geschlossenen Werk- oder Leistungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auf.
Zunächst vereinbaren Bauherr beziehungsweise Auftraggeber und Bauunternehmen oder Handwerksbetrieb die auszuführenden Leistungen, Vergütung und sonstigen Vertragsbedingungen. Ohne diesen konkreten Auftrag gibt es noch keinen projektbezogenen Zahlungsprozess bei Fairpay.
Nach Abschluss des Bauvertrags wird der Treuhandauftrag für das konkrete Bauprojekt vereinbart. Darin werden die Rollen der Beteiligten und die Regeln für die Zahlungsabwicklung beschrieben. Dazu können Zahlungsstufen, Nachweise, Zuständigkeiten, Freigaben und der Umgang mit offenen Punkten gehören.
Erst nach den erforderlichen Vertragsabschlüssen wird die vereinbarte Einzahlung beziehungsweise Zahlungsbereitstellung veranlasst. Es ist daher nicht erforderlich, bereits bei einer Anfrage oder vor Auftragserteilung Geld zu überweisen.
Während der Ausführung werden die für eine Zahlungsstufe maßgebenden Leistungen und Nachweise entsprechend der Vereinbarung dokumentiert. So entsteht ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Baufortschritt und Zahlung.
Die Zahlung wird erst freigegeben, wenn die dafür vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei ordnungsgemäß ausgeführter Leistung und vorliegender Freigabe kann Fairpay den Zahlungsschritt umsetzen. Bestehen erhebliche technische Zweifel, kann eine gesonderte sachverständige Prüfung erforderlich werden.
Besonders wichtig ist die eindeutige Festlegung, wer Auftraggeber, Auftragnehmer, Treugeber beziehungsweise Treuhandbeteiligter ist, wer Nachweise liefert und wer eine Freigabe erteilt. Diese Rollen müssen mit dem tatsächlich verwendeten Vertrags- und Kontomodell übereinstimmen.
Abschlagszahlungen beim Hausbau · Zahlungsfreigabe nach Bauleistung · Treuhandservice für Handwerker und Auftraggeber · Fairpay Treuhandservice
Wer ist Auftraggeber, Auftragnehmer und Beteiligter des Treuhandprozesses?
Welcher konkrete Leistungsstand gehört zu welcher Zahlung?
Wer liefert Rechnungen, Aufmaße, Fotos oder andere Belege?
Wer prüft, wer entscheidet und wie werden offene Punkte dokumentiert?
Ein Sachverständiger kann Leistungsstand und Ausführungsqualität fachlich bewerten. Er erteilt jedoch keine Rechtsberatung und gibt die Zahlung nicht anstelle des vertraglich bestimmten Beteiligten frei. Fairpay bildet den vereinbarten Zahlungsprozess ab.
Nein. Er ergänzt den bereits geschlossenen Werk- oder Leistungsvertrag um Regeln für den projektbezogenen Zahlungsprozess.
Erst nach Abschluss des Bauvertrags und des projektbezogenen Treuhandauftrags entsprechend den darin vereinbarten Schritten.
Das richtet sich nach der Vereinbarung. Möglich sind Rechnungen, Aufmaße, Protokolle, Fotos oder andere definierte Nachweise.
Diese ergeben sich aus den konkreten Vertragsunterlagen und sollten vor Vertragsabschluss vollständig geprüft werden.