Fairpay Treuhandservice – sichere Zahlungsabwicklung beim Bau

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Treuhandservice für Bauprojekte

FairPay Treuhandservice

Erst Vertrag, dann Treuhandauftrag, dann bestätigte Zahlungsbereitstellung

Auftraggeber und Auftragnehmer schließen zunächst den Werk- oder Leistungsvertrag. Danach wird für den konkreten Auftrag ein Fairpay-Treuhandauftrag vereinbart. Vor dessen Abschluss gibt es keine Einzahlung, keinen Zahlungsauftrag und keinen angestoßenen Zahlungsprozess.

Erst nach schriftlicher Bestätigung des konkreten Konto-, Vertrags- und Weisungsmodells kann die vereinbarte Zahlungsbereitstellung erfolgen. Bank, Kontoinhaber, Einsichts- und Weisungsrechte sowie die rechtlichen Voraussetzungen müssen vorab eindeutig geklärt sein.

Mehr dazu: Treuhandauftrag für Bauprojekte, Zahlungsfreigabe nach Bauleistung und Abschlagszahlungen beim Hausbau.

Team
Sicherheit und Risikomanagement beim Bauen

Wie kann ein abgestimmter Zahlungsablauf aussehen?

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die geschuldete Leistung, die Beschaffenheit, die Vergütung und die Zahlungsbedingungen.
Danach wird für den konkreten Auftrag eine separate Treuhandvereinbarung mit Fairpay geschlossen. Vor diesem Abschluss gibt es keine Einzahlung, keinen Zahlungsauftrag und keinen angestoßenen Zahlungsprozess.
Erst nach Abschluss des Treuhandauftrags zahlt der Auftraggeber den vereinbarten Betrag auf das vorgesehene Treuhandkonto ein.
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschuldete Leistung. Technische Maßstäbe sind unter anderem die vereinbarte Beschaffenheit und, soweit einschlägig, die anerkannten Regeln der Technik.
Der Auftraggeber prüft die Leistung und erteilt die vertraglich vorgesehene Zahlungsfreigabe.
Fairpay entscheidet grundsätzlich nicht über die Freigabe. Nach der Freigabe durch den Auftraggeber wird die Auszahlung entsprechend dem Treuhandauftrag abgewickelt.
Bei Streit oder Zweifeln kann ein Sachverständiger die Leistung vor Ort prüfen, Abweichungen oder Mängel dokumentieren und bei Bedarf eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Der Sachverständige gibt die Zahlung nicht rechtlich frei.

FairPay Treuhandservice

Vorteile klarer Abläufe

Technische Prüfung

Nur bei Streit oder Zweifeln kann ein Sachverständiger vor Ort prüfen, Abweichungen oder Mängel dokumentieren und bei Bedarf eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Er erteilt keine rechtliche Zahlungsfreigabe.

Klare Abläufe

Ohne abgeschlossenen Werk- oder Leistungsvertrag und Fairpay-Treuhandauftrag werden weder Einzahlung noch Zahlungsauftrag oder Zahlungsprozess angestoßen.

Dokumentation

Der Sachverständige prüft und bewertet – der Auftraggeber gibt frei – Fairpay zahlt aus.

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FairPay steht für nachvollziehbare Abläufe, klare Zuständigkeiten und transparente Kommunikation.

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Häufige Fragen zum Fairpay-Treuhandservice

Die Antworten fassen den grundsätzlichen Ablauf zusammen. Verbindlich sind die für das konkrete Bauprojekt abgeschlossenen Vertragsunterlagen.

Vor Vertragsabschluss prüfen: Beteiligte, Kosten, Kontoführung, gegebenenfalls beteiligte Zahlungsdienstleister, Zahlungsstufen, Nachweise und Freigaberechte müssen aus den konkreten Unterlagen eindeutig hervorgehen.
Muss ich vor dem Bauvertrag Geld einzahlen?

Nein. Zuerst wird der Werk- oder Leistungsvertrag geschlossen, danach der projektbezogene Fairpay-Treuhandauftrag. Erst auf dieser Grundlage beginnt der vereinbarte Zahlungsprozess.

Wer gibt die Zahlung frei?

Nach dem hier beschriebenen Ablauf gibt der Auftraggeber bei erfüllten Voraussetzungen frei; Fairpay setzt anschließend den vereinbarten Zahlungsschritt um. Maßgeblich bleibt der konkrete Treuhandauftrag.

Was geschieht bei Zweifeln an der Bauleistung?

Ein Sachverständiger kann die betreffende Leistung technisch prüfen und bewerten. Er erteilt keine Rechtsberatung und trifft nicht anstelle des Auftraggebers die Freigabeentscheidung.

Ist Fairpay eine Bauleitung oder Rechtsberatung?

Nein. Fairpay bildet den vereinbarten Zahlungs- und Freigabeprozess ab. Bauleitung, technische Fachprüfung und rechtliche Beratung sind getrennte Aufgaben.

Wo finde ich verbindliche Angaben zu Kosten und Kontomodell?

Diese ergeben sich aus den konkreten Vertragsunterlagen. Sie sollten vor Vertragsschluss vollständig geprüft und bei Unklarheiten fachlich oder rechtlich geklärt werden.

Vertiefung: Abschlagszahlungen, Zahlungsfreigabe, Treuhandauftrag und Vorteile für beide Vertragsseiten.

Anbieter und rechtliche Identität

Anbieter ist die Fairpay Treuhandservice GmbH, Wilhelmshavener Heerstrasse 40a, 26125 Oldenburg. Vertreten durch Dipl.-Ing. (FH) Andreas Severin. Eingetragen beim Amtsgericht Bremen unter HRB 29714 HB.

Die Website beschreibt den grundsätzlichen Prozess. Verbindliche Angaben zu Bank, Kontoinhaber, Zahlungsdienstleister, Kosten, Weisungsrechten, Rückabwicklung und Streitfällen ergeben sich ausschließlich aus den konkret abgeschlossenen Vertragsunterlagen. Ohne diese Bestätigung erfolgt keine Zahlungsabwicklung.

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