Auch im Handel beginnt der Prozess mit dem zugrunde liegenden Kauf-, Werk- oder Leistungsvertrag. Erst danach wird für den konkreten Vorgang der Fairpay-Treuhandauftrag abgeschlossen. Vor diesem Abschluss gibt es keine Einzahlung, keinen Zahlungsauftrag und keinen angestoßenen Zahlungsprozess.
Nach dem Treuhandauftrag erfolgt die vereinbarte Einzahlung. Der Verkäufer oder Auftragnehmer liefert beziehungsweise erbringt die geschuldete Leistung. Der Käufer oder Auftraggeber prüft und gibt die Zahlung frei; Fairpay wickelt anschließend die Auszahlung entsprechend dem Treuhandauftrag ab.
Klare Bedingungen reduzieren Missverständnisse, schließen Ausfall-, Insolvenz-, Liefer- oder Missbrauchsrisiken jedoch nicht vollständig aus. Fairpay garantiert weder Lieferung noch Zahlung oder Rückerstattung.
Klare Rollen: Nur bei Streit oder Zweifeln kann ein gesondert beauftragter Sachverständiger die Leistung prüfen, Abweichungen oder Mängel dokumentieren und bei Bedarf eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Er erteilt keine rechtliche Zahlungsfreigabe.
Der Sachverständige prüft und bewertet – der Auftraggeber gibt frei – Fairpay zahlt aus.
Nach dem zugrunde liegenden Kauf-, Werk- oder Leistungsvertrag wird der Fairpay-Treuhandauftrag für den konkreten Vorgang geschlossen. Darin werden Zahlungsbedingungen, Nachweise und Freigaben nachvollziehbar festgelegt.
Käufer erhalten einen klaren Bezug zwischen Zahlung und vereinbarter Leistung beziehungsweise Lieferung. Verkäufer profitieren von transparenten Voraussetzungen und eindeutig beschriebenen Freigabeprozessen.
Gerne prüfen wir mit Ihnen, welche Struktur für Ihren konkreten Liefer- oder Zahlungsvorgang geeignet ist.
FairPay steht für nachvollziehbare Abläufe, klare Zuständigkeiten und transparente Kommunikation.
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